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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Loipenbenutzung „Langlaufzentrum Hebalm“

1. Allgemeines

1.1.

Der Verein „Langlaufzentrum Hebalm“ führt seit der Saison 2015/2016 den Betrieb der Langlaufloipen auf der Hebalm. Das Loipennetz umfasst eine Gesamtlänge von 12 km. Die „Seerunde“ und „Grenzloipe“, welche um den Hebalmsee führen, sind mit Kunstschnee versehen und mit Flutlicht ausgestattet.

1.2.

Für die Ausstellung und Verwendung eines Tages- oder Jahresticket für die Loipen (im Folgenden Ticket) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) zwischen dem/der Ticketinhaber/in und dem Verein „Langlaufzentrum Hebalm“ (als Betreiber) ausdrücklich als vereinbart.

2. Vertragsabschluss

2.1.

Mit dem Erwerb des Tickets oder/und der Benützung einer der Loipen anerkennt der/die Benutzer/in die nachstehenden AGB sowie die geltenden Tarife lt. Preisblatt als Bestandteil des mit dem Betreiber abgeschlossenen Loipenbenutzungsvertrages.

2.2.

Das Ticket wird online auf der Homepage des Betreibers über einen Link zu einem Webshop oder vor Ort an der ausgewiesenen Vorverkaufsstelle (Tageskasse am Einstieg und Automat im Sport Feimuth – Skiverleih, Automat) ausgegeben.

2.3.

Das Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Das Jahresticket enthält den Namen und ein Lichtbild.

2.4.

Tickets müssen ausnahmslos vor der Loipennutzung erworben werden. Bei Benützung der Langlaufloipen ist das Ticket mitzuführen. Die vom Betreiber eingesetzten und eigens ausgewiesenen Kontrollorgane sind berechtigt, von jedem/jeder Benutzer/in der Langlaufloipen die Vorlage des Tickets zu verlangen. Kann kein gültiges Ticket vorgewiesen werden, ist eine weitere Benützung der Langlaufloipen ausgeschlossen und sind die Kontrollorgane berechtigt, den Tagespreis für die Benutzung der Loipe zu verlangen und entsprechende Unterlassungsanordnungen auszusprechen.

3. Betriebs- und Öffnungszeiten

3.1.

In der Wintersaison sind die Loipen zum Langlaufen abhängig von den jeweiligen Schneeverhältnissen während der Wintersaison von Dezember eines Jahres bis März des Folgejahres in Betrieb. Abhängig von der Witterung und den Schneeverhältnissen können sich die Zeiträume, in welchen die Loipen in Betrieb und daher benutzbar sind, entsprechend verkürzen oder verlängern.

3.2.

Die Langlaufloipen sind innerhalb der Saison täglich von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Betrieb. Die „Seerunde“ und die „Grenzloipe“ sind mit einer Flutlichtanlage ausgestattet und sind während der Wintersaison jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, die Saisonen und die täglichen Öffnungszeiten abweichend von diesen AGB festzulegen. Der/Die Benutzer/in kann keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den Betreiber, so insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz ableiten.

3.3.

Der Betreiber behält sich weiters vor, die Langlaufloipen teilweise oder zur Gänze aus organisatorischen oder technischen Gründen oder witterungsbedingt zu sperren. Aus diesen Umständen kann der/die Inhaber/in keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den Betreiber, so insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz ableiten.

3.4.

Können die Loipen aus Gründen, die nicht vom Betreiber zu vertreten sind, zum Beispiel Witterungsverhältnisse, Krankheit, Unfall etc. Loipen zum Teil oder als Ganzes kurzfristig nicht benützt werden, begründet dies keinen Rückersatzanspruch oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Ein Rückersatz oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist auch für Inhaber/in von Jahrestickets ausgeschlossen, wenn während der Wintersaison Covid-Maßnahmen die Benützung der Loipen durch den/die Inhaberin ausschließen.

3.5.

Der/Der Inhaber/in hat keinen Anspruch darauf, dass die Loipen beschneit oder präpariert werden.

4. Gültigkeit der Tickets

Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach der jeweiligen Ticketart und ist direkt der jeweiligen Ticket zu entnehmen.

5. Preise

Die Preise der verschiedenen Tickets werden auf der Homepage www.sport.erlebnis-hebalm.at bekanntgegeben und können dort abgerufen werden.

6. Verwendung der Loipen

6.1.

Für die gesamten Langlaufloipen haben die vom internationalen Skiverband (FIS) veröffentlichten Verhaltensregeln, abrufbar unter https://dapi.oesv.at/v2/documents/download/de-de/fis-verhaltensregeln uneingeschränkt Geltung.

6.2.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Loipenbenutzung ausnahmslos untersagt.

6.3.

Der/Die Benutzer/in hat bei der Benutzung der Loipen die Sorgfalt eines vorsichtigen und vernünftigen Langskiläufers walten zu lassen.

6.4.

Die Wetter-, Witterungs- und Loipenverhältnisse sind vom/von der Benutzer/in entsprechend zu berücksichtigen.

6.5.

Hinweisschilder hat der/die Benutzer/in zu beachten und sein/ihr Verhalten entsprechend anzupassen.

6.6.

Das Mitführen von Hunden auf der Loipe ist untersagt.

7. Haftung

Der Betreiber haftet nur für unmittelbare Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden.

8. Sonstiges

8.1.

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden, welcher Art auch immer sowie Änderung oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2.

Es gilt österreichisches Recht.

8.3.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig ist oder sind, gelten zwischen dem Betreiber und dem/der Benutzer/in ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine rechtsunwirksame/nichtige Bestimmung nicht berührt.

8.4.

Für die Ausstellung und anschließende Verwendung der Jahreskarte erhebt, speichert und verarbeitet der Betreiber Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Lichtbild und Gültigkeitsdauer der Jahreskarte des Inhabers („personenbezogene Daten“). Die personenbezogenen Daten sind für die Verifizierung der Nutzungsberechtigten des Inhabers sowie für die Verfolgung allfälliger Ansprüche des Betreibers und somit gemäß § 8 Abs 3 Z DSG 2000 sowie gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO für die Vertragserfüllung erforderlich. Zur Bearbeitung allfälliger wechselseitiger Haftungsansprüche werden die personenbezogenen Daten für drei Jahre ab dem jeweiligen Ende der Gültigkeitsdauer gespeichert und anschließend gelöscht.

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